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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach mündlicher oder
schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen.
In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen
Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.
2. Regelung der mietweisen Überlassung
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur
Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine
Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters.
Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei
Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die
Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den
Vermieter.
3. Preise
Der Mietpreis wird nach der Dauer der Ausleihe berechnet. Alle Preise sind
Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Mietpreise sind spätestens bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar.
Befindet sich der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, gelten
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank als vereinbart.
Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber
angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen
zu Lasten des Schuldners.
Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs
zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig
zurückzuholen.
4. Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet
er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert
nicht übersteigt. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugschadens des
Vermieters bleibt davon unberührt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und
Vandalismus zu versichern. Für Messen ist diese Versicherung auch beim
Vermieter kostenpflichtig möglich.
Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der
Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in
seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach
Messeschluß, ansonsten nach Vereinbarung.
5. Rücktritt
Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 14 Kalendertagen vor dem
vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren
Zeitpunkt kann der volle Mietpreis berechnet werden. Ist jedoch eine
Weitervermietung möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten
berechnet.
6. Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im
Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz
aller Sorgfalt sind jedoch durch den Transport Mängelerscheinungen möglich.
Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu
leisten. Die Mängelrüge muß der Mieter bis 16.30 Uhr am Tag vor
Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche
ansonsten nicht anerkannt werden.
Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
7. Für den Zelt- und Geschirrverleih gelten weitergehende
Mietbedingungen.
Gerichtsstand ist Berlin.
expofair GmbH, Berlin
Bessemerstraße 38-42
12103 BERLIN
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